Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arbeitsfassung für das B2B-Angebot von Maintenzo. Die wirtschaftlichen Eckpunkte entsprechen dem derzeit vorgesehenen Angebotsmodell. Vor dem ersten produktiven Vertragsabschluss muss diese Fassung mit der tatsächlichen Rechtsform, Zahlungsabwicklung, Steuerbehandlung und dem finalen Leistungsumfang rechtlich geprüft und freigegeben werden.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über laufende Website-Betreuung, Website Operations, Maintenzo Control sowie ausdrücklich vereinbarte Zusatz- und Projektleistungen. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Unternehmer und Unternehmen.
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket, dem individuellen Angebot und den im Kundenkonto bzw. in Maintenzo Control dokumentierten Leistungen. Maintenzo übernimmt ausschließlich die vereinbarten Website- und Digitalleistungen. Allgemeine Unternehmens-IT, vollständige Cybersecurity, Telefonie, interne Netzwerke und nicht vereinbarte Fremdsysteme sind nicht automatisch umfasst.
Eine Standard-Anfrage bezeichnet eine klar abgegrenzte Website-Änderung mit einem Arbeitsaufwand von bis zu 30 Minuten. Das jeweilige monatliche Anfragekontingent richtet sich nach dem gebuchten Paket. Nicht genutzte Standard-Anfragen verfallen mit Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums und werden nicht in Folgemonate übertragen.
3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt notwendige Zugänge, Inhalte, Freigaben und Informationen rechtzeitig zur Verfügung und bestätigt, dass er zur Nutzung und Bearbeitung der bereitgestellten Inhalte berechtigt ist. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben vereinbarte Bearbeitungs- oder Projekttermine entsprechend.
4. Maintenzo Control
Maintenzo Control dient als Kundenportal für Status, Anfragen, dokumentierte Arbeiten, Reports, Empfehlungen und weitere vereinbarte Funktionen. Angaben im Portal dokumentieren den jeweiligen Arbeitsstand; sie ersetzen keine ausdrücklich zugesicherte individuelle Eigenschaft, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
5. Website-Checks und technische Bewertungen
Automatisierte Website-Checks und Health Scores sind technische Einschätzungen auf Basis der zum Prüfzeitpunkt öffentlich oder technisch verfügbaren Daten. Sie stellen weder ein vollständiges Sicherheitsaudit noch eine Garantie für Fehlerfreiheit, Ranking, Umsatz, Verfügbarkeit oder bestimmte Suchmaschinenpositionen dar.
6. Preise, Abrechnung und Zusatzleistungen
Die laufenden Betreuungspakete werden monatlich im Voraus verrechnet. Die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise und die anwendbare Umsatzsteuer sind vor Vertragsabschluss transparent auszuweisen.
Arbeiten außerhalb des im Paket enthaltenen Umfangs werden nicht automatisch durchgeführt oder verrechnet. Maintenzo beschreibt solche Zusatzleistungen vor Beginn und holt die Freigabe des Kunden ein. Relaunches, größere neue Seiten, komplexe Funktionen und sonstige größere Projekte werden als separates Angebot vereinbart.
Die Erstellung einer neuen Unternehmenswebsite kann bei einem neuen Maintenzo-Betreuungsabschluss als separates Website-Projekt für einmalig 2.490 € netto beauftragt werden. Der konkrete Projektumfang, Inhalte, Termine sowie gegebenenfalls nicht enthaltene Drittanbieter- oder Sonderleistungen werden vor Projektbeginn im individuellen Angebot festgelegt.
Wird die Website-Erstellung gemeinsam mit einem neuen Maintenzo-Betreuungspaket beauftragt, werden die ersten drei Monatsgebühren des bei Vertragsabschluss gewählten Betreuungspakets mit 0 € verrechnet. Ab dem vierten Betreuungsmonat gilt der reguläre monatliche Paketpreis. Dieser Vorteil bezieht sich auf den gemeinsamen Neuabschluss und gilt nicht rückwirkend für bereits laufende Abonnements, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Mindestlaufzeit des laufenden Betreuungspakets beträgt einen Abrechnungsmonat. Danach verlängert sich die Betreuung jeweils um einen weiteren monatlichen Abrechnungszeitraum, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Kalendertage zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Maßgeblich ist der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegte Beginn des individuellen Abrechnungszeitraums.
8. Paketwechsel
Ein Upgrade auf ein höheres Betreuungspaket kann nach Bestätigung durch Maintenzo sofort wirksam werden. Bereits im laufenden Abrechnungszeitraum verbrauchte Standard-Anfragen werden auf das Kontingent des höheren Pakets angerechnet. Die Abrechnung einer allfälligen Preisdifferenz wird vor der Umstellung transparent bestätigt.
Ein Downgrade auf ein niedrigeres Paket wird mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam.
9. Zahlungsverzug
Bei fälligen, nicht bezahlten Beträgen kann Maintenzo nach entsprechender Mahnung die laufende Betreuung und nicht dringende Zusatzarbeiten bis zum Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend pausieren. Weitergehende Rechte und die endgültige Ausgestaltung von Mahn- und Verzugsfolgen bleiben der rechtlich geprüften Vertragsfassung vorbehalten.
10. Fremddienste und Drittanbieter
Für Leistungen können externe Hosting-, Domain-, E-Mail-, Analyse-, KI- oder Plattformanbieter erforderlich sein. Soweit solche Dienste nicht Bestandteil des Maintenzo-Entgelts sind, trägt der Kunde deren Kosten selbst. Verfügbarkeit und Änderungen externer Dienste liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Maintenzo.
11. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und den im individuellen Vertrag zulässig vereinbarten Haftungsregeln. Eine pauschale Haftungsfreizeichnung für Vorsatz, Personenschäden oder sonstige gesetzlich nicht abdingbare Fälle erfolgt nicht.
12. Vertraulichkeit und Zugangsdaten
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Geschäfts-, Zugangs- und Projektdaten vertraulich. Kunden sind verpflichtet, Zugangsdaten und Zwei-Faktor-Verfahren vor unbefugtem Zugriff zu schützen und erkennbare Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden.
13. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und weitere Schlussbestimmungen werden im finalen Vertragswerk passend zur tatsächlichen Rechtsform und zum Zielmarkt festgelegt. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.